Google Adsense: Umstellung der Kontenwährung und steuerliche Auswirkungen

Seit einiger Zeit ist es raus. Man kann bei Google Adsense nun sein Konto in Euro führen lassen. Kaum einer denkt darüber nach, was das für steuerlich Folgen haben könnte. Bei Abakus kommen einige Fragen auf, ob man Umsatzsteuer auf diese Einnahmen abführen müsse? Einige Finanzämter bejahen das, die Webmaster nehmen es hin und zahlen kräftig Umsatzsteuer aus den Einnahmen (wohl gemerkt aus, nicht von den Einnahmen, so wie es bei einer Unternehmerleistung üblich ist).
Beispiel:
Der Unternehmer erbringt eine Leistung in Höhe von 100 EUR. Er stellt aber 119 EUR in Rechnung, daher 19 % von der Leistung. Bei den Adsense ist es anders, denn man bekommt ja den Betrag auf sein Konto, somit inkl. vermeintlicher Umsatzsteuer. Daher ist dann aus 100 EUR die Steuer 15,97 EUR. Es verbleiben dem Publisher von den 100 EUR gerade mal 84,03 EUR. Es entsteht dem Webmaster ein Nachteil von 15,97 EUR.
Wie werden Adsense Einnahmen aber richtig berechnet und versteuert?
Es handelt sich bei Google Adsense um die Erbringung von sonstigen Leistungen auf elektronischem Weg gem. § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG. Sowohl mit dem Vertragspartner Google Inc. (Kalifornien, USA) als auch Google Ltd. Irland. Daraus folgt, die Leistungserbringung an Google ist nach § 3a Abs. 3 Satz 1 UStG zu beurteilen, da es sich bei Google Irland Ltd. um ein Unternehmen mit Sitz in den Mitgliedsstaaten handelt (USt-ID-Nr.: IE 6388047V) und bei Google Inc. um ein Land im Drittlandsgebiet (nicht EU).
Daher werden die sonstigen Leistungen, die ich als Publisher erbringe, dort ausgeführt, wo der Empfänger (Google) sein Unternehmen betreibt, also in Irland bzw. USA. Die Leistungen sind daher im Inland nicht steuerbar. Bitte mit steuerfrei nicht verwechseln, das ist ein umsatzsteuerlicher Unterschied, führt aber beides zur Nichtzahlung von Umsatzsteuer. Wo der Unterschied genau liegt? Bei der Frage, ob ich die Vorsteuer meiner Ausgaben am Jahresende anteilig korrigieren muss, das ist nämlcih bei steuerfreien Umsätzen nötig. Bei nicht steuerbaren hingegen nicht.
Fraglich ist jedoch, was passiert, wenn die Leistung an einer Betriebsstätte von Google im Inland (also Deutschland) ausgeführt wird. Dazu schreibt Google selbst nichts, weder in de AGBs noch im Forum oder per Mail aufgrund meiner Anfrage. Ich möchte gar nicht daran denken, was dann mit den deutschen Webmastern und Ihren schönen Einnahmen über Jahre hinweg passiern würde.
Nur eins dazu: Der Server über den die Werbung ausgeliefert wird (doubleclick.net /com) steht in:
www.doubleclick.com
IP Address: 216.73.93.8
Organization: Double Click
Country: United States
City, State: New York, NY
Das beruhigt mich und bestätigt die Recherche des Steuerberaters. Es ist eine nicht steuerbare Leistung, daher keine Umsatzsteuer. Punkt, Ende, Aus, Vorbei. Wer was anders sagt, soll es bitte in gleicher Weise (per Subsumtion) nachweise und belegen.
Also bitte nicht komme und schreiben: "Da stimmt nicht, weil ich´s bei Abakus von SEOMÜLLER und SUMAHEINI gelesen habe.
Quelle: In Anlehnung an HRG Steuerberatungsgesellschaft mbh
Übrigens, vielleicht sollte man sich einfach die Dollarnoten per Post senden lassen, sind ja eh nichts mehr Wert, vgl. dazu mein Beitrag zum Dollarkurs.
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